Ein Gründungszuschuss ist eine Geldleistung, die jeder Arbeitslose beantragen kann, wenn er sich selbständig machen möchte. Dafür muss er aber noch im Arbeitslosengeldbezug sein und auch noch mindestens drei Monate sein. Die Geschäftsidee, die der Gründer dann hat, muss er dem Arbeitsamt genau vorstellen. Am besten, er hat ein schriftliches Konzept ausgearbeitet, das er dann vorlegen kann.
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