In der Regel hat jeder die Möglichkeit ein Girokonto zu eröffnen. Voraussetzung: der Antragsteller muss volljährig und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig sein. Darüber hinaus muss er ein Ausweisdokument vorweisen sowie über einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands verfügen. Des Weiteren erfolgt durch Schufa-Abfrage die Prüfung der Bonität. Negative Schufa-Einträge können zur Ablehnung einer Girokontoeröffnung führen.
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