Private Altersvorsorge! Aber welche?
17. August 2010 # 10:50 # Finanzen # Keine Kommentare
Die Rürup Rente ist für Menschen gedacht, die in erster Linie selbständig sind und hohe Beträge von der Steuer absetzen können. Die Rendite ist sehr gut. Der Nachteil ist, dass die Rürup Rente nicht vererbbar ist und damit der Ehepartner im Alter ohne Rente des Mannes oder der Frau dasteht. Als Ehepaar können pro Jahr bis zu 40000 Euro an Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Vorteil ist, dass die private Altersvorsorge nicht für Hartz IV aufgelöst werden muss. Die private Altersvorsorge ist immens wichtig. Jeder sollte eine private Altersvorsorge haben. Die Rürup Rente ist eine der private Altersvorsorge die man haben sollte.
Riester Rente
Die Riester Rente ist ein private Altersvorsorge, die staatlich gefördert ist durch Zuschüsse. Pro Jahr kommen zur private Altersvorsorge pro erwachsene Person 154 Euro hinzu. Steuerlich wird diese private Altersvorsorge mit bis zu 2100 Euro als Freibetrag von der Steuer abzusetzen sein. Der Ehepartner braucht nicht so viel für seine private Altersvorsorge in die Riesterrente einzuzahlen. 60 Euro im Jahr genügen hier völlig. Damit hat der Ehepartner wenigstens eine eigene Zusatzrente. Diese wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung kann als Risiko abgeschossen werden oder konservativ klassisch. Sie ist eine zusätzliche private Altersvorsorge. Der Nachteil ist, dass sie wenn der Rückkaufwert zu hoch ist und über den Einzahlungen liegt eventuell beim Arbeitslosengeld II aufgelöst werden muss. Hingegen sind die Freibeträge beim Arbeitslosengeld II erhöht worden, so dass das in den meisten Fällen nicht zu erwarten ist. Die Renditen sind von Versicherung zu Versicherung für die private Altersvorsorge sehr unterschiedlich. Auf die Kosten beim Abschluss einer private Altersvorsorge sollte der Kunde auf jeden Fall achten.
Die Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine Versicherung die der Arbeitgeber für die Mitarbeiter abschließt. Der Vorteil ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialbeiträge sparen und es nicht beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das freut die Versicherten.
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