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Berufsunfähigkeit – Private Absicherung

Berufsunfähig ist jeder, der seine Tätigkeit im Beruf nicht mehr über den gesamten Zeitraum eines Tages (weniger als 6 Stunden) ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss vom Facharzt durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden, damit sie anerkannt wird.

Private Absicherung

Für jeden Bürger, der im Berufsleben steht zählt eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten privaten Absicherung. Immerhin wird jeder 4. Arbeitnehmer in seinem Berufsleben von Berufsunfähigkeit bedroht. Dabei werden immer mehr Menschen heute nicht mehr mit körperlichen, sondern mit psychischen Leiden von der Berufsunfähigkeit betroffen. Die Haftung des Staates bei Berufsunfähigkeit wurde seit 2001 drastisch gekürzt. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur noch die Berufstätigen versichert, die vor 1961 geboren wurden. Für alle anderen wird heute, wenn keine private Absicherung vorhanden ist, in den ersten drei Jahren der Berufsunfähigkeit überhaupt nichts mehr gezahlt und danach oft nur eine Minimalrente bei Erwerbslosigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag. Bei drei bis 6 Stunden zahlt der Gesetzgeber nur 50 % der Minimalrente.
Wenn in einer Familie der Hauptverdiener von Berufsunfähigkeit bedroht ist, kann das ohne einer zusätzlichen privaten Absicherung der soziale Abstieg für die Familie bedeuten.
Berufsunfähigkeit sollte sofort mit dem Eintritt in das Berufsleben mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.

Abgesichert bis zum Eintritt ins Rentenalter

Wenn eine solche Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ohne Verweisrecht besteht, dann erhält der Geschädigte im Schadensfall (die Berufsunfähigkeit muss bestätigt sein), die im Vertrag vereinbarte Rente.
Berufsunfähigkeit sollte so lange versichert sein, bis der Eintritt in das Rentenalter erfolgt ist.
Sinnvoll ist, wenn schon beim Abschluss der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit die Laufzeit bis zum Rentenalter vereinbart wird.
Der Beitrag einer solchen Versicherung ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering. Die Versicherung kann auch als Zusatz mit einer anderen Versicherung mit vereinbart werden Kapitallebensversicherung). Wenn jedoch die Hauptversicherung vor dem Rentenalter ausläuft, dann ist auch der zusätzliche der Schutz weg. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berufsunfähig.de.

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This entry was posted by Agenda on 18. August 2010 at 10:58 and filed under Gesundheit category.

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